• Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin rechne ich anhand eines angemessenen, fairen Stundensatzes ab, dessen Höhe vor Beginn der Tätigkeit besprochen und vorab schriftlich übersandt wird.
  • Wir rechnen nur die tatsächliche Arbeit ab und führen genaue Zeitaufwandslisten, die jederzeit einsehbar sind.
  • Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt, das heißt, wenn wir fünf Minuten arbeiten, werden auch nur fünf Minuten abgerechnet und nicht automatisch 10 oder 15 Minuten.