Meine Tätigkeit als Rechtsanwältin rechne ich anhand eines angemessenen, fairen Stundensatzes ab, dessen Höhe vor Beginn der Tätigkeit besprochen und vorab schriftlich übersandt wird.
Zeiterfassung
Wir rechnen nur die tatsächliche Arbeit ab und führen genaue Zeitaufwandslisten, die jederzeit einsehbar sind.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im 5-Minuten-Takt, das heißt, wenn wir fünf Minuten arbeiten, werden auch nur fünf Minuten abgerechnet und nicht automatisch 10 oder 15 Minuten.